Erbengemeinschaft Steuererklärung

Erbengemeinschaft Steuererklärung

Wer als Mitglied einer Erbengemeinschaft die Steuererklärung vorbereitet, muss zwischen Erbschaftsteuer, gemeinsamen Einkünften und offenen Steuerpflichten des Verstorbenen unterscheiden. Für gemeinsam erzielte Mieteinkünfte oder Gewinne ist regelmäßig eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung erforderlich. Die Einkommensteuer zahlen die einzelnen Miterben auf ihren jeweiligen Anteil. Welche Erklärungen notwendig sind, hängt davon ab, welche Vermögenswerte zum Nachlass gehören und ob daraus steuerpflichtige Einkünfte entstehen. Die Feststellungserklärung ersetzt weder eine erforderliche persönliche Einkommensteuererklärung noch eine angeforderte Erbschaftsteuererklärung.

Welche Steuererklärungen kommen bei einer Erbengemeinschaft infrage?

Hinterlässt eine Person mehrere Erben, steht ihnen der Nachlass zunächst gemeinschaftlich zu. Für die Einkommensteuer wird die Erbengemeinschaft jedoch nicht wie eine einzelne Person besteuert. Stattdessen ermittelt das Finanzamt die gemeinsamen Einkünfte und deren Verteilung.

ErklärungWorum geht es?
FeststellungserklärungGemeinsame Einkünfte und deren Zuordnung zu den Miterben, etwa aus einem vermieteten Haus.
Einkommensteuererklärung der MiterbenDer jeweilige Einkünfteanteil wird zusammen mit den übrigen persönlichen Einkünften berücksichtigt.
Einkommensteuererklärung des VerstorbenenDie steuerlichen Verhältnisse bis zum Tod sowie gegebenenfalls noch offene Vorjahre.
ErbschaftsteuererklärungDer Vermögenserwerb durch die Erbschaft; die Abgabe erfolgt grundsätzlich auf Aufforderung des Finanzamts.

Das geerbte Vermögen selbst ist kein einkommensteuerpflichtiges Einkommen. Eine Erbschaft kann erbschaftsteuerpflichtig sein. Spätere Mieten, Zinsen oder betriebliche Gewinne sind davon getrennt zu beurteilen. Ob ein Miterbe persönlich eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, hängt zusätzlich von seinen individuellen Verhältnissen ab.

Wer reicht die Feststellungserklärung ein?

Bei gemeinsam erzielten steuerpflichtigen Einkünften ist grundsätzlich jeder beteiligte Miterbe erklärungspflichtig. Nach § 181 AO genügt es aber, wenn ein Erklärungspflichtiger die vollständige gemeinsame Feststellungserklärung abgibt. Die anderen Beteiligten sind insoweit von ihrer Erklärungspflicht befreit.

Vereinbaren Sie, wer die Unterlagen sammelt und die Abgabe übernimmt. Daneben sollten die Miterben einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten bestimmen, der die Bescheide und Mitteilungen für das Feststellungsverfahren entgegennimmt.

Für gemeinsame Vermietungseinkünfte ist nach § 18 AO grundsätzlich das Finanzamt zuständig, von dessen Bezirk aus diese Einkünfte verwaltet werden. Der Standort des Hauses ist daher nicht automatisch ausschlaggebend. Die Feststellung erhält eine eigene Steuernummer. Ihre persönliche Einkommensteuererklärung bleibt davon getrennt.

Erbengemeinschaft Steuererklärung Feststellungsantrag

So bereiten Sie die Abgabe über ELSTER vor

Die Feststellungserklärung ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Über Mein ELSTER oder eine geeignete Steuersoftware lässt sie sich in folgenden Schritten vorbereiten:

  1. Erklärungsart auswählen: Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung.
  2. Hauptvordruck ESt 1 B ausfüllen: Allgemeine Angaben zur Erbengemeinschaft, Steuernummer und Angaben zum Empfangsbevollmächtigten erfassen.
  3. Beteiligte eintragen: In der Anlage FB werden die Miterben mit den erforderlichen persönlichen Angaben und Beteiligungsverhältnissen erfasst.
  4. Einkünfte erklären: Die passenden Anlagen ergänzen. Bei einem vermieteten bebauten Grundstück sind insbesondere FE-V und FE-V-Objekt vorgesehen. Anlagenbezeichnungen können sich je nach Erklärungszeitraum unterscheiden.
  5. Aufteilung prüfen und übermitteln: Gesamtbetrag, Erbquoten und Angaben der Beteiligten abgleichen; anschließend das Übermittlungsprotokoll aufbewahren.

Halten Sie den Erbnachweis, eine Übersicht der Erbquoten, die Steuerdaten der Beteiligten sowie Einnahmen- und Ausgabenbelege bereit. Bei Immobilien gehören Mietverträge, Darlehensunterlagen und bisherige Abschreibungsberechnungen dazu. Ausgaben, die ein Miterbe allein getragen hat, sollten gesondert dokumentiert werden.

Welche Kosten mindern die Einkünfte aus dem geerbten Haus?

Steuerlich zählt der Überschuss aus Einnahmen und abziehbaren Werbungskosten. Werbungskosten sind Aufwendungen, die mit der Vermietung zusammenhängen. Dazu können Schuldzinsen, Gebäudeversicherungen, Verwaltungskosten, Erhaltungsaufwendungen und die Gebäudeabschreibung gehören. Darlehenstilgungen sind dagegen keine laufenden Werbungskosten.

Auch die Gemeinschaft kann bei einem vermieteten Objekt die Grundsteuer absetzen. Erstattungen durch die Mieter werden als Einnahmen erfasst; die zugehörige Zahlung an die Gemeinde bleibt eine Ausgabe. Bei privater Mitbenutzung müssen die Kosten entsprechend abgegrenzt werden.

Die Abschreibung beginnt nicht mit dem Erbfall neu

Bei einer unentgeltlich geerbten Immobilie wird die bisherige Abschreibung grundsätzlich fortgeführt. Nach § 11d EStDV sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Rechtsvorgängers maßgeblich. Der aktuelle Immobilienwert oder ein erbschaftsteuerlicher Wert ersetzt diese Grundlage nicht. Deshalb werden die bisherigen Steuerunterlagen auch nach dem Erbfall benötigt.

Beerdigungskosten und andere Nachlasskosten gehören nicht allein wegen des Erbfalls zu den Werbungskosten der Vermietung. Ihre steuerliche Berücksichtigung folgt eigenen Voraussetzungen.

Wie die Einkünfte auf die Miterben verteilt werden

Vereinfachtes Beispiel: Zwei Geschwister erben ein vermietetes Haus jeweils zur Hälfte. Im Zeitraum der gemeinsamen Vermietung nach dem Erbfall entstehen 30.000 Euro Einnahmen. Die steuerlich abziehbaren Werbungskosten einschließlich Abschreibung betragen 10.000 Euro.

Damit verbleiben 20.000 Euro Vermietungseinkünfte. In der Feststellung werden jedem Geschwisterteil 10.000 Euro zugerechnet. Diese Beträge fließen in die jeweilige persönliche Einkommensteuerberechnung ein. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt von den weiteren Einkünften und persönlichen Abzügen ab.

Auch Einkünfte, die auf dem gemeinsamen Konto verbleiben, werden den Miterben zugerechnet. Eine Auszahlung ist dafür nicht erforderlich. Persönlich getragene zusätzliche Werbungskosten können das individuelle Ergebnis verändern.

Erbengemeinschaft Steuererklärung Einkünfte

Was gilt bei Geldvermögen, Betrieben und einer Aufteilung?

Nachlass ohne gemeinsame Einkünfte

Wird lediglich vorhandenes Geld verteilt, entsteht dadurch kein laufender einkommensteuerpflichtiger Ertrag. Ohne gemeinsame steuerpflichtige Einkünfte ist allein wegen der Erbengemeinschaft grundsätzlich keine Einkünftefeststellung erforderlich. Zinsen oder andere Erträge aus dem geerbten Vermögen sind gesondert zu prüfen. Ausnahmen von der Feststellung bei geringer Bedeutung sollten mit dem Finanzamt geklärt werden.

Ein Unternehmen gehört zum Erbe

Bei einem geerbten und gemeinsam fortgeführten Gewerbebetrieb müssen neben der Einkünfteverteilung auch die laufende Gewinnermittlung und weitere betriebliche Steuerpflichten geklärt werden. Ob eine Bilanzierungspflicht besteht oder eine Einnahmenüberschussrechnung zulässig ist, richtet sich nach den einschlägigen handels- und steuerrechtlichen Voraussetzungen. Der Erbfall allein erlaubt keinen beliebigen Wechsel der Gewinnermittlung.

Verkauf oder Übernahme einer Immobilie

Ein Immobilienverkauf zur Aufteilung des Nachlasses ist nicht automatisch steuerfrei. Bei Privatvermögen kann § 23 EStG greifen, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Bei unentgeltlicher Erbfolge ist grundsätzlich die Anschaffung des Erblassers maßgeblich. Ausnahmen für eigene Wohnzwecke und entgeltliche Übernahmen von Miterben müssen gesondert geprüft werden.

Fristen, offene Erklärungen und fehlerhafte Bescheide

Für verpflichtende kalenderjährliche Feststellungserklärungen gilt grundsätzlich eine Abgabefrist von sieben Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres. Bei steuerlicher Vertretung gelten regelmäßig längere Fristen; besondere Regelungen und individuelle Aufforderungen sind zu beachten.

Davon unabhängig ist der Erwerb grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis beim Erbschaftsteuerfinanzamt anzuzeigen. Gesetzliche Ausnahmen sind möglich, greifen aber nicht uneingeschränkt. Eine eröffnete letztwillige Verfügung beseitigt die Anzeigepflicht beispielsweise nicht, wenn Grundbesitz zum Erwerb gehört. Die Anzeige ersetzt keine angeforderte Erbschaftsteuererklärung.

Prüfen Sie außerdem, welche Erklärungen der Verstorbene noch abgeben musste. Einkünfte bis zum Tod und Einkünfte der Miterben nach dem Erbfall sind zutreffend abzugrenzen. Bereits laufende Fristen beginnen durch den Todesfall nicht automatisch neu.

Kontrollieren Sie beim Feststellungsbescheid besonders Einkünftehöhe und Verteilung. Ein dort festgestellter Fehler muss grundsätzlich gegen diesen Bescheid angegriffen werden. Er lässt sich nicht allein durch einen Einspruch gegen den persönlichen Einkommensteuerbescheid korrigieren.

Zusammenfassung Erbengemeinschaft Steuererklärung

Bei einer Erbengemeinschaft Steuererklärung geht es darum, welche Einkünfte aus dem Nachlass entstehen. Gemeinsame Vermietungs- oder Betriebseinkünfte werden regelmäßig gesondert und einheitlich festgestellt und anschließend bei den Miterben persönlich besteuert. Daneben sind die Erbschaftsteuer und offene Erklärungen des Verstorbenen zu klären. Stimmen Sie vor der Abgabe ab, wer die Erklärung übernimmt und welche Erbquoten gelten.

Bei Betriebsvermögen, Immobilienübernahmen oder abweichender Kostenverteilung ist eine individuelle steuerliche Prüfung erforderlich. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Muss jeder Miterbe eine eigene Feststellungserklärung abgeben?

Nein. Eine vollständige gemeinsame Feststellungserklärung durch einen Erklärungspflichtigen genügt grundsätzlich. Der eigene Einkünfteanteil wird anschließend bei der persönlichen Einkommensteuer berücksichtigt.

Wo trage ich meinen Anteil am vermieteten Haus ein?

In Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung im Bereich der Einkünfte aus Beteiligungen an Grundstücks- oder Erbengemeinschaften. Die objektbezogene Einnahmen- und Kostenaufstellung gehört grundsätzlich in das gemeinsame Feststellungsverfahren.

Ist auch bei einem Verlust eine Feststellung erforderlich?

Grundsätzlich ja. Das Verfahren erfasst auch negative Einkünfte und deren Verteilung. Ein fehlender Überschuss hebt die Erklärungspflicht nicht automatisch auf.

Kann ich meine Einkommensteuererklärung vor dem Feststellungsbescheid abgeben?

Ja. Geben Sie die Beteiligung mit den verfügbaren Angaben an und erläutern Sie, dass die Feststellung noch aussteht. Ein fehlender Feststellungsbescheid verlängert Ihre Abgabefrist nicht automatisch.

Enden die Steuerpflichten mit der Auflösung der Erbengemeinschaft?

Nein. Noch offene Erklärungen und die Feststellung für den letzten gemeinsamen Zeitraum müssen erledigt werden. Anschließend sind Einkünfte entsprechend der neuen Eigentums- und Nutzungsverhältnisse zuzuordnen.

Quellen und Rechtsgrundlagen