Vermietung Werbungskosten sind ein entscheidender Hebel, um die Steuerlast für Vermieter spürbar zu senken. Absetzbar sind viele laufende Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Immobilie stehen – vorausgesetzt, sie werden korrekt dokumentiert und zugeordnet. Ob Zinsen, Fahrtkosten oder Renovierungen: Wer die Spielregeln kennt, kann gezielt profitieren. In diesem Beitrag zeigen wir, welche Kosten das Finanzamt anerkennt, wie typische Fehler vermieden werden und worauf es bei der steuerlichen Geltendmachung wirklich ankommt.
Diese Werbungskosten erkennt das Finanzamt an
Nicht alle Ausgaben rund um eine vermietete Immobilie sind automatisch steuerlich absetzbar. Das Finanzamt unterscheidet streng zwischen Werbungskosten, Anschaffungskosten und nicht abzugsfähigen privaten Ausgaben. Werbungskosten bei Vermietung sind Kosten, die unmittelbar mit der Erzielung von Mieteinnahmen zusammenhängen – und sie lassen sich in der Regel im Jahr der Zahlung vollständig steuerlich geltend machen.
Typische Beispiele sind die Zinsen für ein Immobiliendarlehen, laufende Reparaturkosten oder Fahrtkosten zur Mietwohnung. Auch Maklergebühren bei einer Neuvermietung, Kosten für die Hausverwaltung oder Gebühren für ein Inserat in Immobilienportalen gehören dazu.
Wichtig: Die Ausgaben müssen belegt werden – durch Rechnungen, Verträge oder ein Fahrtenbuch. Außerdem muss ein klarer Zusammenhang mit der Vermietung erkennbar sein. Wer hier sorgfältig dokumentiert, hat die besten Chancen, dass die Kosten problemlos anerkannt werden.
Nachfolgend eine Übersicht der gängigsten Werbungskosten bei der Vermietung:
Werbungskostenart | Beispiele |
---|---|
Zinsaufwendungen | Darlehenszinsen für den Immobilienkauf |
Instandhaltung | Reparaturen, Malerarbeiten, Wartungen |
Fahrtkosten | Besichtigungen, Objektkontrollen |
Verwaltungskosten | Hausverwalter, Steuerberater, Porto |
Vermietungskosten | Maklergebühren, Inserate, Mietersuche |
Vorsicht bei anschaffungsnahem Aufwand
Nicht alle Ausgaben lassen sich sofort als Werbungskosten absetzen. Besonders in den ersten drei Jahren nach dem Kauf einer Immobilie ist Vorsicht geboten: Werden in diesem Zeitraum mehr als 15 % der Anschaffungskosten (ohne Grundstück) in Renovierungen investiert, spricht man von anschaffungsnahem Herstellungsaufwand. Diese Kosten gelten dann nicht als Werbungskosten, sondern müssen über die Nutzungsdauer der Immobilie abgeschrieben werden.
Typische Fälle sind umfassende Sanierungen wie neue Fenster, Elektrik oder Heizungsanlagen direkt nach dem Erwerb. Wer hier nicht sauber trennt, riskiert spätere Korrekturen durch das Finanzamt.
Daher gilt: Schon bei der Planung von Modernisierungen auf die 15 %-Grenze achten und Maßnahmen ggf. zeitlich staffeln. Mehr zur steuerlichen Behandlung solcher Kosten finden Sie im Beitrag Abschreibung vermieteter Immobilien.

So machen Sie Werbungskosten korrekt geltend
Werbungskosten im Zusammenhang mit einer vermieteten Immobilie werden in der Anlage V der Einkommensteuererklärung eingetragen. Wichtig ist, dass die Ausgaben dem jeweiligen Kalenderjahr zugeordnet werden, in dem sie tatsächlich angefallen sind (Zahlungsprinzip). Dabei sollten alle Belege sorgfältig aufbewahrt werden – insbesondere Rechnungen, Verträge und Fahrtennachweise.
Ein häufig unterschätzter Punkt ist die korrekte Abgrenzung bei teilweiser Eigennutzung. Nur der auf den vermieteten Teil entfallende Kostenanteil ist abziehbar. Auch Vorauszahlungen (z. B. Versicherungen) müssen entsprechend zeitlich abgegrenzt werden.
Tipp: Eine strukturierte Kostenübersicht für jede Immobilie erleichtert die Zuordnung und hilft, nichts zu vergessen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, frühzeitig steuerlichen Rat einzuholen – insbesondere bei größeren Renovierungen oder Sonderfällen wie Nießbrauch oder Erbengemeinschaften.
Häufige Fehler und Tipps vom Steuerberater
Bei der steuerlichen Geltendmachung von Werbungskosten passieren Vermietern immer wieder typische Fehler – oft mit finanziellen Folgen. Einer der häufigsten: Es werden Kosten geltend gemacht, die keinen direkten Bezug zur Vermietung haben oder teilweise privat veranlasst sind. Auch der Unterschied zwischen sofort abziehbaren Werbungskosten und anschaffungsnahem Aufwand wird oft übersehen – was zu unerwarteten Abschreibungen statt direktem Steuerabzug führt.
Darüber hinaus ist die Dokumentation entscheidend. Ohne korrekte Belege oder eine ordentliche Aufschlüsselung der Kosten kann das Finanzamt einzelne Posten streichen. Gerade bei selbst erstellten Fahrtennachweisen oder Barzahlungen ist die Nachweispflicht streng.
Ein Steuerberater kann helfen, typische Fallstricke zu vermeiden und Potenziale frühzeitig zu erkennen – etwa durch strategisches Timing bei Renovierungen oder Optimierung der Finanzierungskosten.
Wichtige Tipps im Überblick:
- Private Ausgaben strikt von Vermietungskosten trennen
- Renovierungen gut planen und 15 %-Grenze beachten
- Fahrtenbuch oder Fahrtkostennachweis sauber führen
- Alle Belege systematisch archivieren
- Bei Unsicherheit: rechtzeitig steuerlichen Rat einholen
Fazit zu Vermietung Werbungskosten
Die steuerliche Berücksichtigung von Ausgaben rund um vermietete Immobilien bietet großes Potenzial – vorausgesetzt, man kennt die Spielregeln. Vermietung Werbungskosten sind ein zentrales Instrument, um die laufende Steuerlast zu senken und die Rentabilität der Immobilie zu verbessern. Wer Zinsen, Renovierungen, Fahrtkosten oder Verwaltungsausgaben korrekt zuordnet, kann Jahr für Jahr bares Geld sparen.
Gleichzeitig ist Sorgfalt gefragt: Nicht jede Ausgabe ist automatisch abziehbar, und insbesondere in den ersten Jahren nach dem Kauf droht bei umfangreichen Sanierungen der anschaffungsnahe Aufwand. Auch formale Fehler – etwa fehlende Belege oder unsaubere Abgrenzungen – führen schnell zu Problemen mit dem Finanzamt.
Daher gilt: Wer seine Vermietung Werbungskosten optimal nutzen möchte, sollte strukturiert vorgehen, Belege lückenlos sammeln und im Zweifel professionellen Rat einholen. So lassen sich Fallstricke vermeiden – und steuerliche Vorteile gezielt ausschöpfen.