Jedes Jahr geben deutsche Haushalte erhebliche Summen für Handwerkerleistungen aus – ob für Reparaturen, Renovierungen oder Wartungsarbeiten. Was viele nicht wissen: Das Finanzamt beteiligt sich an diesen Kosten. Wer Steuer absetzen als Handwerker möchte, kann bis zu 1.200 Euro pro Jahr sparen. Doch welche Kosten sind absetzbar und was müssen Sie beachten, damit das Finanzamt die Ausgaben anerkennt?
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden können, wie hoch die Förderung ausfällt und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen. Mit der richtigen Vorgehensweise und sorgfältiger Dokumentation nutzen Sie Ihr steuerliches Einsparpotenzial optimal aus.
Diese Handwerkerleistungen können Sie steuerlich absetzen
Wenn Sie Steuer absetzen Handwerker möchten, ist zunächst wichtig zu verstehen, welche Tätigkeiten das Finanzamt anerkennt. Grundsätzlich können alle Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden, die in Ihrem bereits bestehenden Haushalt durchgeführt werden.
Zu den absetzbaren Handwerkerleistungen gehören:
- Malerarbeiten und Tapezierarbeiten in Innenräumen und an Außenfassaden
- Bodenverlegung wie Parkett, Laminat oder Fliesen
- Sanitärarbeiten einschließlich Reparatur und Austausch von Armaturen
- Elektroinstallationen und Reparaturen an der Elektrik
- Heizungswartung und -reparatur sowie Modernisierung der Heizungsanlage
- Dacharbeiten wie Dachreparaturen oder Dachrinnenreinigung
- Schornsteinfeger für Mess- und Kehrarbeiten
- Gartenarbeiten durch professionelle Gartenbaubetriebe
- Fenster- und Türeneinbau sowie deren Reparatur
Wichtige Abgrenzung: Neubaumaßnahmen sind von der Steuerermäßigung ausgeschlossen. Die Förderung gilt nur für Arbeiten an bereits bestehenden Immobilien. Auch reine Materialkäufe ohne Arbeitsleistung werden nicht berücksichtigt.
Höchstbeträge und Steuerermäßigung im Detail
Die steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen ist im § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Der Gesetzgeber ermöglicht es Steuerpflichtigen, 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abzuziehen – und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr.
Das bedeutet konkret: Sie können maximal 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr erhalten (20% von 6.000 Euro). Diese Ersparnis wird direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen, was die Förderung besonders attraktiv macht.
| Position | Absetzbar | Nicht absetzbar |
|---|---|---|
| Arbeitskosten | ✓ Ja | |
| Fahrtkosten | ✓ Ja | |
| Maschinenkosten | ✓ Ja | |
| Materialkosten | ✗ Nein | |
| Entsorgungskosten | ✓ Teilweise |
Entscheidend ist, dass nur die reinen Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten gefördert werden. Die Materialkosten müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein und werden nicht berücksichtigt. Ähnlich wie bei der Abschreibung Software oder der Abschreibung PV Anlage gelten auch hier spezifische steuerliche Regelungen, die genau zu beachten sind.
Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit
Damit das Finanzamt Ihre Handwerkerkosten anerkennt, müssen Sie bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen. Diese sind nicht verhandelbar und sollten bereits bei der Beauftragung des Handwerkers beachtet werden.
Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:
- Haushalt im Inland: Die Arbeiten müssen in Ihrem selbstgenutzten oder vermieteten Haushalt in Deutschland durchgeführt werden. Auch Zweit- oder Ferienwohnungen im Inland sind förderfähig.
- Ordnungsgemäße Rechnung: Sie benötigen eine detaillierte Rechnung, die den Handwerksbetrieb, Ihre Adresse, das Leistungsdatum und eine genaue Leistungsbeschreibung enthält. Die Arbeitskosten müssen zwingend separat von den Materialkosten ausgewiesen werden.
- Bargeldlose Zahlung: Dies ist die wichtigste Voraussetzung – Barzahlungen werden vom Finanzamt grundsätzlich nicht anerkannt. Die Zahlung muss per Überweisung, Lastschrift oder Kartenzahlung erfolgen. Der Kontoauszug dient als Nachweis.
- Belegaufbewahrung: Bewahren Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise mindestens zwei Jahre auf. Zwar müssen diese nicht mit der Steuererklärung eingereicht werden, das Finanzamt kann sie aber nachträglich anfordern.
Praxis-Tipp: Vereinbaren Sie bereits bei der Auftragserteilung, dass Arbeits- und Materialkosten auf der Rechnung getrennt ausgewiesen werden. Dies erspart Ihnen später mühsame Nachfragen beim Handwerker.

So tragen Sie Handwerkerkosten in der Steuererklärung ein
Um Steuer absetzen Handwerker Leistungen korrekt geltend zu machen, müssen Sie diese in Ihrer Einkommensteuererklärung an der richtigen Stelle eintragen. Die Eintragung erfolgt in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“.
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Öffnen Sie die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ in Ihrer Steuererklärung
- Tragen Sie die Arbeitskosten für Handwerkerleistungen in Zeile 6 ein
- Geben Sie nur den absetzbaren Teil an (Arbeitskosten ohne Material)
- Die Software oder Ihr Steuerberater berechnet automatisch die 20-prozentige Ermäßigung
- Fügen Sie die Belege nicht bei – bewahren Sie diese nur auf
Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten:
- Eintragung des Gesamtbetrags inklusive Material
- Fehlende Trennung zwischen verschiedenen Leistungsarten
- Doppelte Geltendmachung bei Ehepartnern
- Versuch, Neubaumaßnahmen einzutragen
Sonderfälle und häufige Fragen
In der Praxis ergeben sich immer wieder Sonderfälle und Fragen zur steuerlichen Behandlung von Handwerkerleistungen. Die häufigsten Konstellationen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Handwerkerleistungen bei Mietwohnungen: Als Mieter können Sie ebenfalls profitieren, wenn Sie selbst Handwerker beauftragen – etwa für Schönheitsreparaturen oder genehmigte Modernisierungen. Die gleichen Regeln gelten hier wie bei Eigentümern.
Notdienste und Kleinreparaturen: Auch Notdienste wie der Schlüsseldienst oder die Rohrreinigung sind absetzbar, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt und bargeldlos bezahlt wurde.
Eigenleistung kombiniert mit Handwerkerleistung: Wenn Sie Material selbst kaufen und nur die Arbeitsleistung vom Handwerker erbringen lassen, können Sie die Arbeitskosten trotzdem absetzen. Dies kann sogar vorteilhaft sein, da Material ohnehin nicht gefördert wird.
Vermietete Immobilien: Bei vermieteten Objekten können Sie Handwerkerkosten alternativ als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen – oft ist dies steuerlich vorteilhafter als die pauschale Ermäßigung.
Kombination mit anderen Steuervorteilen: Die Handwerkerleistungen können zusätzlich zu anderen steuerlichen Vergünstigungen genutzt werden. So lassen sich beispielsweise auch Spenden von der Steuer absetzen – die Förderungen schließen sich nicht gegenseitig aus.
Unsere Expertise für Sie: Steuerrechtliche Fragen können komplex sein, besonders wenn es um Sonderfälle oder optimale Gestaltungen geht. Für individuelle Fragen und eine persönliche Beratung zu Ihren Handwerkerkosten stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns – gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre steuerliche Situation.
Fazit
Handwerkerleistungen steuerlich abzusetzen bietet ein erhebliches Sparpotenzial von bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Entscheidend für die erfolgreiche Geltendmachung sind drei Faktoren: die korrekte Unterscheidung zwischen absetzbaren und nicht absetzbaren Kosten, eine ordnungsgemäße Rechnung mit separatem Ausweis der Arbeitskosten und die bargeldlose Zahlung.
Wer diese Grundregeln beachtet und seine Belege sorgfältig aufbewahrt, kann Jahr für Jahr von der Steuerermäßigung profitieren. Egal ob Malerarbeiten, Heizungswartung oder Dachsanierung – das Finanzamt beteiligt sich an einem Fünftel Ihrer Arbeitskosten.
Nutzen Sie diese Möglichkeit konsequent und planen Sie größere Renovierungsarbeiten steuerlich klug. Bei komplexeren Fragen oder wenn Sie unsicher sind, ob bestimmte Leistungen absetzbar sind, empfiehlt sich die Beratung durch einen erfahrenen Steuerberater. So stellen Sie sicher, dass Sie alle Steuervorteile optimal ausschöpfen und keine Einsparmöglichkeiten verschenken.
Ihr nächster Schritt: Prüfen Sie Ihre Handwerkerrechnungen des laufenden Jahres und stellen Sie sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. So können Sie bei Ihrer nächsten Steuererklärung die maximale Ersparnis realisieren.





