Bei Immobilien, sei es ein Grundstück, eine Eigentumswohnung, ein Mietshaus oder ein Bürogebäude, kassiert das Finanzamt stets mit. Die Frage nach dem für Sie optimalen Immobilien-Objekt setzt eine eingehende Analyse Ihrer Zielsetzungen und Vermögensverhältnisse voraus. Als spezialisierte Steuerberater verfügen wir über die notwendige Erfahrung und umfangreiches Immobilienwissen.
Kernthemen „Steuerberatung Immobilien“
Erwerb
Was ist bei Verträgen zu beachten? Wie lässt sich gegebenenfalls die Grunderwerbsteuer mindern? Wie erreicht man eine höhere Abschreibung? Was ist beim sogenannten anschaffungsnahen Aufwand zu beachten? Wie sieht es bei der umsatzsteuerlichen Option bereits bei Erwerb bzw. mit dem Vorsteuerabzug aus?
Vermietung / Verpachtung
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen der Einkommensteuer. Hierbei sind diverse Problematiken zu beachten wie z.B. anschaffungsnaher Aufwand. Wann liegt Erhaltungsaufwand vor? Wann muss Erhaltungsaufwand als Anschaffungskosten berücksichtigt werden, wodurch dieser nur der geringen AfA unterliegt? Was ist bei Vermietung an nahe Angehörige zu beachten? Wie entscheidet der Bundesfinanzhof unter Umständen über Gesetzestexte hinaus? Hier bietet sich viel Gestaltungsspielraum zur Optimierung Ihrer Steuerlast.
Verkauf
Bei der Veräußerung von Immobilien ist unbedingt darauf zu achten, ob die derzeit noch gültige Spekulationssteuer anfällt und wann die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel, insbesondere auch bei Erben- und Grundstücksgemeinschaften, überschritten ist.
Vererben / Schenken
Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer haben sich gravierende Änderungen aufgetan. Gerade jetzt ist aufgrund der höheren Freibeträge und der höheren Bewertungen eine umfangreiche Beratung dringend zu empfehlen, besonders wenn sich Immobilien im Betrieb befinden.
Gerne beraten wir Sie rund um die Immobilien in allen Steuer- und Finanzfragen. Unser Kompetenzschwerpunkt liegt im gewerblichen Grundstückshandel mit umfangreicher Erfahrung auch in Finanzgerichtsprozessen.